Dieses Rollenspiel unterliegt generell keiner Altersbeschränkung. Die derzeitige Spielergemeinschaft besteht aus Spieler mit einem Alter ab ca. 16 Jahren bis ca. 40+. Bei einem solchen Altersdurchschnitt spielt der Jugendschutz im Rahmen der gespielten Rollenspiele eine wichtige Rolle. Es sollte beachtet werden, dass auf die übermäßige Darstellung von Gewalt, Sex und Rassismus verzichtet wird.
Filme und Serien mit Star Trek Thematik sind in der Regel mit einer FSK 12 Einstufung versehen.
Leiter einer Rollenspielgruppe sind dazu angehalten die Geschichten Ihrer Gruppen den Altersgrenzen der Gruppenmitglieder anzupassen.
Das Spielen von Sexuellen-, Pornografischen-, Gewaltverherrlichenden- und Volksverhetzenden Inhalten ist auf dem Rollenspiel Server verboten. Sollte den Operatoren/Rollenspielleitern Verstöße bekannt werden führt dies zum Ausschluss der beteiligten Spieler mit allen Charakteren aus dem Rollenspiel.
Alle Aktivitäten in Räumen auf dem Rollenspiel Server können Serverseitig Protokolliert und bei Bedarf seitens der Spielleitung/Serverbetreiber ausgewertet werden. Eine solche Maßnahme ist derzeit nicht vorgesehen, sollte aber bekannt werden, dass gegen den Jugenschutz verstoßen wird, werden vom Serverbetreiber entsprechende Maßnahmen ergriffen. Verbindungen und Abmeldungen (Nick inkl. IP Adresse) zum IRC Server werden bereits im IRC Protokoll vorgehalten.
Zitat aus der Broschüre „Chatten ohne Risiko ? “ von http://www.jugendschutz.netGesetzliche Grundlagen gelten auch für Chat-Räume
Durch die Flüchtigkeit und scheinbare Anonymität der Kommunikation im Chat-Räumen entsteht der Eindruck, dass das Nutzen und Betreiben dieser Dienste faktisch keinen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Ein Trugschluss: Grundsätzlich gelten auch in diesen Kommunikationsdiensten die gleichen Beschränkungen des Straf-, Jugend- und Medienrechts wie in anderen Internetdiensten und wie im realen Leben. Dies gilt unabhängig davon, welche Nutzungsauflagen durch den Chatbetreiber selbst getroffen wurden (AGB, Nutzungsordnung). Diese können auch über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenErhöhte Sorgfaltspflicht – Chat-Betreiber tragen Verantwortung
Die Betreiber von Chat-Räumen sind zwar grundsätzlich für Belästigungen nur dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie Kenntnis hiervon erlangen, oder den Übergriff aktiv gefördert haben. Sobald sie allerdings wissen, das bestimmte Teilnehmer auffällig wurden – egal ob in öffentlichen Chat-Räumen oder in Dialogen oder Separees – besteht für sie eine gesetzliche Verpflichtung, solche Personen aus dem Chat-Bereich auszusperren und eine weitere Teilnahme im Chat möglichst zu verhindern. Bei Verstößen sind Betreiber auch verpflichtet, Beweisdaten wie gespeicherte IP-Adressen zum Zwecke der Strafverfolgung der Polizei zur Verfügung zu stellen, die über den Provider dann die Postadresse des Täters herausfinden kann.Von den Betreibern kann außerdem gefordert werden, dass sie vorbeugende Schutzmaßnahmen treffen, so dass Übergriffe überhaupt nicht stattfinden oder zumindest erschwert werden. Hierzu gehört z.b., das Chatter den Chat-Betreiber einfach und zeitnah über Belästigungen informieren können. Denn mit dem Betreiben eines Chat-Raumes wird eine Gefahrenquelle eröffnet, ein Umstand, der den Betreibern erhöhte Sorgfaltspflicht abverlangt. Verweigert ein Chat-Betreiber solch vorbeugende Eigeninitiative, können unter bestimmten Umständen auch Auflagen in Betracht kommen, z.b. eine Moderation sicherzustellen oder Beschwerdemöglichkeiten einzurichten. In letzter Konsequenz ist auch eine Sperrung vorstellbar.
Operatoren/Rollenspielleiter sind im Regelfall über mehrere Wege im Notfall zu Erreichen.
- Senden einer Privaten Nachricht über das Rollenspiel eigene Forum, Facebook Seite oder Discord
- Kontaktaufnahme über sog. Instant Messenger
- Anfrage per E-Mail